• Steuerirrtum – Beitrag
Wer als alleinstehender Arbeitnehmer € 12.000,00 brutto verdient, kann Lebensversicherungsbeiträge von vielleicht € 550,00 bis € 600,00 pro Jahr geltend machen. Ob dieser Arbeitnehmer bei einem Verdienst von monatlich brutto € 1.000,00 Lebensversicherungsbeträge zahlen kann und möchte, ist zweifelhaft. Bei höheren Verdiensten sind die Freibeträge anderweitig ausgeschöpft. Bei Verheirateten verdoppeln sich die Verdienste und die Beiträge. Auch bei vorsorgenden Selbständigen sind die Versicherungs-grenzen entsprechend schnell ausgeschöpft.

• Kapitalertragssteuer
Wenn Sie Ihr Geld selbst anlegen, tragen Sie Ihr eigenes Risiko und können die Verfügbarkeit des Geldes bestimmen. Sie bekommen 100 % des Ertrages auf 100 % Ihrer Anlage. Die Kapitalertragssteuer, die derzeit (!) bei Versicherungsauflösungen innerhalb der ersten 12 Jahre der Laufzeit des Vertrages anfällt, liegt in der Regel unter diesen Kostennachteilen der Versicherung auch bei Einbeziehung der Risikoprämie. Soweit noch Sparerfreibeträge ausgenützt werden können, gilt dies erst recht.

• Verkauf
Bei geeigneten Policen läßt sich durch einen Verkauf der
Lebensversicherung unter Umständen die anfallende Kapitalertragssteuer aus der vorzeitigen Auflösung vermeiden.

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