• Steuerirrtum – Beitrag
Wer als alleinstehender Arbeitnehmer € 12.000,00
brutto verdient, kann Lebensversicherungsbeiträge
von vielleicht € 550,00 bis € 600,00 pro
Jahr geltend machen. Ob dieser Arbeitnehmer bei einem Verdienst
von
monatlich brutto € 1.000,00 Lebensversicherungsbeträge
zahlen kann
und möchte, ist zweifelhaft. Bei höheren Verdiensten
sind die Freibeträge
anderweitig ausgeschöpft. Bei Verheirateten verdoppeln sich
die
Verdienste und die Beiträge. Auch bei vorsorgenden Selbständigen
sind
die Versicherungs-grenzen entsprechend schnell ausgeschöpft.
• Kapitalertragssteuer
Wenn Sie Ihr Geld selbst anlegen, tragen Sie Ihr eigenes
Risiko und können
die Verfügbarkeit des Geldes bestimmen. Sie bekommen
100 % des
Ertrages auf 100 % Ihrer Anlage. Die Kapitalertragssteuer,
die derzeit (!)
bei Versicherungsauflösungen innerhalb der ersten 12
Jahre der Laufzeit
des Vertrages anfällt, liegt in der Regel unter diesen
Kostennachteilen der
Versicherung auch bei Einbeziehung der Risikoprämie.
Soweit noch
Sparerfreibeträge ausgenützt werden können,
gilt dies erst recht.
• Verkauf
Bei geeigneten Policen läßt sich durch einen Verkauf
der
Lebensversicherung unter Umständen die anfallende Kapitalertragssteuer
aus der vorzeitigen Auflösung vermeiden.
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