• Verwendung der Beiträge
Bei einer Kapitallebensversicherung werden die Beiträge für die Bezahlung der gesamten Kosten des Lebensversicherers, wie Werbung, Gehälter (incl. der Vorstandsgehälter !), Gebäude, Vertreter etc. verwendet, weiterhin für den Ausgleich des Todesfallrisikos und nur der Restbetrag gilt als Sparanteil. Die Aufteilung ist tarifabhängig. Eine Faustformel sagt, daß die Beiträge zu 20 % für die Risikoabsicherung, zu 10 % für die laufenden Kosten und nur zu den restlichen 70 % als Sparanteil verwendet werden. Die anfänglichen Sparanteile werden aber nicht Ihrem Konto gutgeschrieben, sondern zum Ausgleich der Provision und Anfangskosten verwendet, so daß Sie vielleicht für die ersten 20 Monate oder länger Beiträge leisten zum Ausgleich der Kosten des Vertragsabschlusses und der laufenden Kosten der Versicherung, sowie Ihrer Risikoprämie.

• Garantiezins
Der Garantiezins wird nur auf den Sparanteil bezahlt. Da der Sparanteil nach der Faustformel allenfalls 70 % beträgt, liegt der garantierte Zins – anders gerechnet – auch nur bei 70 % des jeweiligen Garantiezinses und nähert sich damit dem Bankzins an.
Ein Vergleich einer Kapitallebensversicherung mit dem Abschluß einer Risikolebensversicherung und einem Banksparvertrag ist durchaus sinnvoll.
Aus den erzielten Erträgen schütten Lebensversicherungen nach bilanztechnischer Ermittlung ihrer Gewinne (!) und Bildung der stillen Reserven vielleicht 80 % oder 90 % der Gewinne aus.
Überschußbeteiligungen sind derzeit und in Zukunft zunehmend zweifelhaft.

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