• Verwendung der Beiträge
Bei einer Kapitallebensversicherung werden
die Beiträge für die Bezahlung der gesamten Kosten
des Lebensversicherers, wie Werbung, Gehälter (incl.
der Vorstandsgehälter !), Gebäude, Vertreter etc. verwendet, weiterhin
für den Ausgleich des Todesfallrisikos und nur der Restbetrag gilt als
Sparanteil. Die Aufteilung ist tarifabhängig. Eine Faustformel sagt, daß die
Beiträge
zu 20 % für die Risikoabsicherung, zu 10 % für die laufenden
Kosten und nur zu den restlichen 70 % als Sparanteil verwendet werden. Die
anfänglichen
Sparanteile werden aber nicht Ihrem Konto gutgeschrieben, sondern zum Ausgleich
der Provision und Anfangskosten verwendet, so daß Sie vielleicht für
die ersten 20 Monate oder länger Beiträge leisten zum Ausgleich der
Kosten des Vertragsabschlusses und der laufenden Kosten der Versicherung, sowie
Ihrer Risikoprämie.
• Garantiezins
Der Garantiezins wird nur auf den Sparanteil bezahlt. Da
der Sparanteil nach
der Faustformel allenfalls 70 % beträgt, liegt der garantierte Zins – anders
gerechnet – auch nur bei 70 % des jeweiligen Garantiezinses und nähert
sich damit dem Bankzins an.
Ein Vergleich einer Kapitallebensversicherung mit dem Abschluß einer
Risikolebensversicherung und einem Banksparvertrag ist durchaus sinnvoll.
Aus den erzielten Erträgen schütten Lebensversicherungen nach bilanztechnischer
Ermittlung ihrer Gewinne (!) und Bildung der stillen Reserven vielleicht 80
% oder 90 % der Gewinne aus.
Überschußbeteiligungen sind derzeit und in Zukunft zunehmend zweifelhaft.
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